Berufsprüfung für Job Coachin Arbeitsintegration und Job Coach Arbeitsintegration
Prüfungsinformationen
Berufsbild
Job Coachinnen Arbeitsintegration und Job Coaches Arbeitsintegration begleiten Menschen, deren Zugang zum beziehungsweise Verbleib im allgemeinen Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Job Coachinnen Arbeitsintegration und Job Coaches Arbeitsintegration eruieren zusammen mit den begleiteten Menschen deren Talente und Wünsche in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Sie unterstützen die begleiteten Menschen bei der Formulierung entsprechender Ziele sowie bei der Umsetzung von Massnahmen, die zu deren Erreichung notwendig sind. In ihrem Berufsalltag begleiten und unterstützen Job Coachinnen Arbeitsintegration und Job Coaches Arbeitsintegration die begleiteten Menschen bedürfnisgerecht und koordinieren den Prozess der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu arbeiten sie mit Arbeitgebenden sowie anderen relevanten Ämtern und Stellen zusammen.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie in der Prüfungsordnung.
Prüfungsteile
Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen zusammen:
1. Reflexion der persönlichen Arbeitsweise
1.1 Reflexionsbericht (schriftlich)
1.2 Präsentation und Fachgespräch (mündlich)
2. Zentrale Berufsprozesse (schriftlich)
3. Gespräche mit Klient/in, Behörde oder Arbeitgeber/in analysieren
3.1 Videoanalyse einer Gesprächssituation (schriftlich)
3.2 Fachgespräch (mündlich)
Zulassungsbedingungen und Vorabklärung
Zulassungsbedingungen
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
b) nach abgeschlossener Ausbildung gemäss lit. a) mindestens vier Jahre Berufserfahrung, davon zwei Jahre einschlägig, mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von mindestens 80%, vorweisen kann (Berufspraxis, welche in einem Teilzeitpensum unter 80% erlangt wurde, wird pro rata angerechnet);
c) Supervision von mindestens zwölf Stunden durch eine anerkannte Supervisorin oder einen anerkannten Supervisor nachweisen kann;
d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Die Berufserfahrung und die Modulabschlüsse müssen bis zum 31. August des jeweiligen Prüfungsjahres ausgewiesen werden.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des Reflexionsberichts.
Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Modul 1: Mandate planen und klären;
Modul 2: Klienten und Klientinnen begleiten und beraten;
Modul 3: Mit Anspruchsgruppen agieren.
Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) festgelegt. Diese sind in der Wegleitung oder deren Anhang aufgeführt.
Folgende Berufsgruppen zählen als einschlägig (siehe Prüfungsordnung Kapitel 3.3 Zulassung / 3.3.1 b):
- Eingliederungsberatende IV, die im Bereich der Arbeitsintegration und des Supported Employment tätig sind
- RAV-Mitarbeitende, die im Bereich der Arbeitsintegration und des Supported Employment tätig sind
- IV-Job Coach/in
- Job Coach/in in einer Institution für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
- Arbeitsagogen mit Job Coaching Aufgaben in Werkstätten des ergänzenden Arbeitsmarktes (nur die Berufserfahrung gemäss dem Berufsbild kann als einschlägig anerkannt werden und muss spezifisch im Arbeitszeugnis ausgewiesen sein)
Praktikas und Arbeit im freiwilligen Rahmen, die den oben aufgelisteten Berufsbildern entsprechen, werden zugelassen. Zivildiensteinsätze werden jedoch nicht als einschlägige Berufserfahrung angerechnet.
Vorabklärung
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Vorabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular.
Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 bis 3 Wochen und kostet CHF 100.-.
Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist für die nächste Berufsprüfung keine Vorabklärung für dieses Prüfungsjahr eingereicht werden kann. In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt zur Prüfung anzumelden.
Prüfungsausschreibung und Termine
Die Berufsprüfung Job Coachin Arbeitsintegration / Job Coach Arbeitsintegration findet einmal jährlich statt. Für die Prüfungen 2025 können Sie sich vom 27. Februar 2025 ab 08.00 Uhr bis am 02. April 2025 bis um Mitternacht anmelden. Nachmeldungen werden keine angenommen.
Die Aufgabenstellung für den Prüfungsteil 1, Prüfungsjahr 2025, wird zum Zeitpunkt des Versands der Zulassungsbestätigungen (Ende April 2025) veröffentlicht.
Prüfungsdaten:
Einreichung Reflexionsbericht (digital): 02. August 2025
Schriftliche Prüfung: 07. Oktober 2025
Mündliche Prüfung: 08. Oktober 2025
Ort: Berufsbildungszentrum Olten
Prüfungsgebühr:
CHF 2'900.-
Versand Resultate:
Woche 45
Schlussfeier:
4. Dezember 2025
Leitfäden / Prüfungsserien
Hier können Sie die Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsserien herunterladen.
Abschluss
Titel
Die Fachausweiseinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
Job Coachin Arbeitsintegration mit eidgenössischem Fachausweis
Job Coach Arbeitsintegration mit eidgenössischem Fachausweis
Bildungsanbieter/-innen
Folgende Schulungsinstitute bieten Lehrgänge für die Prüfungen zur Job Coachin Arbeitsintegration / zum Job Coach Arbeitsintegration an:
Langendorfstrasse 2
4513 Langendorf
info@loesungs-impulse.ch
+41 32 530 33 61