Berufsprüfung für Job Coachin Arbeitsintegration und Job Coach Arbeitsintegration

Prüfungsinformationen

Berufsbild
Job Coachinnen Arbeitsintegration und Job Coaches Arbeitsintegration begleiten Menschen, deren Zugang zum beziehungsweise Verbleib im allgemeinen Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Job Coachinnen Arbeitsintegration und Job Coaches Arbeitsintegration eruieren zusammen mit den begleiteten Menschen deren Talente und Wünsche in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Sie unterstützen die begleiteten Menschen bei der Formulierung entsprechender Ziele sowie bei der Umsetzung von Massnahmen, die zu deren Erreichung notwendig sind. In ihrem Berufsalltag begleiten und unterstützen Job Coachinnen Arbeitsintegration und Job Coaches Arbeitsintegration die begleiteten Menschen bedürfnisgerecht und koordinieren den Prozess der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu arbeiten sie mit Arbeitgebenden sowie anderen relevanten Ämtern und Stellen zusammen.

Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie in der Prüfungsordnung.

Prüfungsteile
Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen zusammen:

1. Reflexion der persönlichen Arbeitsweise
1.1 Reflexionsbericht (schriftlich)
1.2 Präsentation und Fachgespräch (mündlich)

2. Zentrale Berufsprozesse (schriftlich)

3. Gespräche mit Klient/in, Behörde oder Arbeitgeber/in analysieren
3.1 Videoanalyse einer Gesprächssituation (schriftlich)
3.2 Fachgespräch (mündlich)

Zulassungsbedingungen und Vorabklärung

Zulassungsbedingungen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;

b) nach abgeschlossener Ausbildung gemäss lit. a) mindestens vier Jahre Berufserfahrung, davon zwei Jahre einschlägig, mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von mindestens 80%, vorweisen kann (Berufspraxis, welche in einem Teilzeitpensum unter 80% erlangt wurde, wird pro rata angerechnet);

c) Supervision von mindestens zwölf Stunden durch eine anerkannte Supervisorin oder einen anerkannten Supervisor nachweisen kann;

d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Die Berufserfahrung und die Modulabschlüsse müssen bis zum 31. August des jeweiligen Prüfungsjahres ausgewiesen werden.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des Reflexionsberichts.

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

Modul 1: Mandate planen und klären;
Modul 2: Klienten und Klientinnen begleiten und beraten;
Modul 3: Mit Anspruchsgruppen agieren.

Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) festgelegt. Diese sind in der Wegleitung oder deren Anhang aufgeführt.

Folgende Berufsgruppen zählen als einschlägig (siehe Prüfungsordnung Kapitel 3.3 Zulassung / 3.3.1 b):

  • Eingliederungsberatende IV, die im Bereich der Arbeitsintegration und des Supported Employment tätig sind
  • RAV-Mitarbeitende, die im Bereich der Arbeitsintegration und des Supported Employment tätig sind
  • IV-Job Coach/in
  • Job Coach/in in einer Institution für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Arbeitsagogen mit Job Coaching Aufgaben in Werkstätten des ergänzenden Arbeitsmarktes

Praktikas und Arbeit im freiwilligen Rahmen, die den oben aufgelisteten Berufsbildern entsprechen, werden zugelassen.

Vorabklärung
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Vorabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular.

Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 bis 3 Wochen und kostet CHF 100.-.

Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist für die nächste Berufsprüfung keine Vorabklärung für dieses Prüfungsjahr eingereicht werden kann. In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt zur Prüfung anzumelden.

Prüfungsausschreibung und Termine

Die Berufsprüfung Job Coachin Arbeitsintegration / Job Coach Arbeitsintegration findet einmal jährlich statt. Für die Prüfungen 2024 können Sie sich vom 01. März 2024 ab 08.00 Uhr bis am 07. April 2024 bis um Mitternacht anmelden. Nachmeldungen werden keine angenommen.

Die Aufgabenstellung für den Prüfungsteil 1, Prüfungsjahr 2024, wird zum Zeitpunkt des Versands der Zulassungsbestätigungen (Ende April 2024) veröffentlicht.

Prüfungsdaten:
Einreichung Reflexionsbericht (digital): 2. August 2024
Schriftliche Prüfung:   01. Oktober 2024
Mündliche Prüfung:  02. Oktober 2024

Ort: Berufsbildungszentrum Olten

Prüfungsgebühr: 
CHF 2'900.-

Versand Resultate: 
Woche 45

Schlussfeier: 
28. November 2024

Leitfäden / Prüfungsserien

Hier können Sie die Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsserien herunterladen.

 

Abschluss

Titel
Die Fachausweiseinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

Job Coachin Arbeitsintegration mit eidgenössischem Fachausweis

Job Coach Arbeitsintegration mit eidgenössischem Fachausweis

Bildungsanbieter/-innen

Folgende Schulungsinstitute bieten Lehrgänge für die Prüfungen zur Job Coachin Arbeitsintegration / zum Job Coach Arbeitsintegration an: 

IfA Institut für Arbeitsagogik
Herr Kuno Gut
Industriestrasse 6
6005 Luzern


+41 41 921 56 40
Agogis
Herr Philipp Scholl
Pelikanstrasse 18
8001 Zürich


+41 43 366 71 10
Helidux academy
Helena Schmidhauser
Alderstrasse 40
8008 Zürich


+41 43 497 90 81
Praxis für Lösungs-Impulse AG
Praxis für Lösungs-Impulse AG
Langendorfstrasse 2
4513 Langendorf


+41 32 530 33 61
Volkshochschule Solothurn
Herr Nicola Gobeli
Hauptbahnhofstrasse 8
4500 Solothurn


+41 32 626 40 10