Berufsprüfung für Arbeitsagogin / Arbeitsagoge
Prüfungsinformationen
Berufsbild
Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen begleiten Menschen, deren Zugang zur Arbeitswelt aus verschiedenen Gründen erschwert ist, z.B. Menschen mit einer Beeinträchtigung, Menschen im Strafvollzug, Menschen mit einer Suchtproblematik, Menschen mit Migrationshintergrund, Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, Stellensuchende oder Sozialhilfebezüger/innen. Sie arbeiten in sozialen Institutionen und sozialen Organisationen oder auch in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die Arbeitsplätze für Menschen mit Unterstützungsbedarf anbieten. Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen unterstützen die Entwicklung der begleiteten Menschen über die Arbeit. Sie begleiten marktorientierte Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Bedürfnisse der begleiteten Menschen und leiten Gruppen. Weitere Informationen zum Berufsbild, finden Sie in der Prüfungsordnung.
Prüfungsteile
Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen zusammen:
1. Kompetenzen reflektieren
1.1 Reflexionsbericht (schriftlich)
1.2 Präsentation und Fachgespräch (mündlich)
2. Förderung der individuellen Entwicklung von begleiteten Menschen (schriftlich)
3. Fachbasierte Lösungsfindung im Team zur Organisation von passender Arbeit und der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext (mündlich)
Zulassungsbedingungen und Vorabklärung
Zulassungsbedingungen
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
b) nach abgeschlossener Ausbildung gemäss lit. a) mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre einschlägig, mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von mindestens 80%, vorweisen kann (Berufspraxis, welche in einem Teilzeitpensum unter 80% erlangt wurde, wird pro rata angerechnet);
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Die Berufserfahrung und die Modulabschlüsse müssen bis zum 31. August des jeweiligen Prüfungsjahres ausgewiesen werden.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe des Reflexionsberichts.
Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Modul 1: Begleitete Menschen in ihrer individuellen Entwicklung fördern;
Modul 2: Kommunikation, Rolle, Beziehung und Selbstmanagement gestalten;
Modul 3: Arbeitsagogische Aufträge umsetzen;
Modul 4: Zusammenarbeit und Rahmenbedingungen mitgestalten.
Die Modulabschlüsse dürfen nach geltender PO nicht älter als 5 Jahre sein. Zivildiensteinsätze werden nicht als einschlägige Berufserfahrung angerechnet.
Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) festgelegt. Diese sind in der Wegleitung oder deren Anhang aufgeführt.
Vorabklärung
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Vorabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular.
Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 bis 3 Wochen und kostet CHF 100.-.
Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist für die nächste Berufsprüfung keine Vorabklärung für dieses Prüfungsjahr eingereicht werden kann. In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt zur Prüfung anzumelden.
Prüfungsausschreibung und Termine
Die Berufsprüfung Arbeitsagogin / Arbeitsagoge findet einmal jährlich statt. Für die Prüfungen 2025 können Sie sich vom 27. Februar 2025 ab 08.00 Uhr bis am 2. April 2025 bis um Mitternacht anmelden. Nachmeldungen werden keine angenommen.
Die Aufgabenstellung für den Prüfungsteil 1, Prüfungsjahr 2025, wird zum Zeitpunkt des Versands der Zulassungsbestätigungen (Ende April 2025) veröffentlicht.
Prüfungsdaten 2025:
Einreichung Reflexionsbericht (digital): 2. August 2025
Mündliche Prüfung: 7. - 10. Oktober 2025
Schriftliche Prüfung: 14. Oktober 2025
Ort: Bern/Olten
Prüfungsgebühr:
CHF 2'500.-
Versand Resultate:
Woche 45
Schlussfeier:
4. Dezember 2025
Leitfäden / Prüfungsserien
Hier können Sie die Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsteilen und die Beispielsaufgabenstellungen herunterladen.
Abschluss
Titel
Alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erhalten den eidgenössischen Fachausweis Arbeitsagogin / Arbeitsagoge.
Die Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
Arbeitsagogin / Arbeitsagoge mit eidgenössischem Fachausweis
Die englische Übersetzung lautet:
Job Attendant, Federal Diploma of Higher Education
Bildungsanbieter/innen
Folgende Bildungsanbieter/innen bieten Lehrgänge für die Berufsprüfung Arbeitsagogin / Arbeitsagoge an: